AGB Hüpfburgen mieten

 

Bei der Option “ohne Betreuung durch den Vermieter (von Bubble Soccer Kitzingen))“,  sind  zusätzlich, folgende Bedingungen beim Betrieb der Hüpfburgen unbedingt  einzuhalten:

 

Vertragsbedingungen

Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau endet in der Regel eine Viertelstunde vor Veranstaltungsbeginn.

Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte besenrein zu übergeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.

Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:

Grundsätzlich gilt:

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule.

Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht und Veranstaltungsversicherungen abzuschließen. Alle Hüpfburgen / Mietobjekte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung des 50 €, bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall).

Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.

Bei der Option “ohne Betreuung durch den Vermieter (Bubble Soccer Kitzingen)“,  sind  zusätzlich, folgende Bedingungen beim Betrieb der Hüpfburgen unbedingt  einzuhalten:

 

Es muss immer eine vom Mieter abgestellte, verantwortliche Aufsichtsperson während des Betriebes der Hüpfburg, vor Ort sein !

Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburg(en) genommen werden!

Die Hüpfburg(en) dürfen nur ohne Schuhe betreten werden!

Abhängig von der Größe der Hüpfburg(en), können diese von  bis zu maximal 10 Kindern gleichzeitig genutzt werden.

Die Benutzung der Hüpfburg(en)ist ausschließlich Kindern vorbehalten !

Bei Aufbau ist die Hüpfburg gemeinsam mit dem Mieter und dem Aufbauteam auf Funktionalität (z.B. Gebläse, Dichtigkeit.)zu prüfen. Während des Aufbauens erfolgt eine zu beachtende Einweisung in den ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg.

Die Hüpfburg(en) werden bei Anlieferung vom Vermieter gesichert!Die vom Aufbauteam getroffenen Absicherungsmaßnahmen müssen während des gesamten Betriebes der Hüpfburg(en) beibehalten werden!

Ab Windstärke 5 (Windböen) ist der Betrieb der Hüpfburg(en) umgehend einzustellen. Beim Einstellen des Betriebes (Ausschaltung des Gebläses) ist zwingend darauf zu achten das sich keine Kinder mehr auf der Hüpfburg befinden!

 

Stornierungsstaffelung:

Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:

20% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

50 % wenn Sie bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum absagen.

70% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00 Uhr)

100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00)

Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreise- kosten in voller Höhe angerechnet.

Zahlungsmodus:

Wir aktzeptieren ausschließlich barzahlung. Der Betrag ist direkt bei Anlieferung zu entrichten.

Höhere Gewalt:

Der Vermieter behält sich vor, bei höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht geltend zu machen.

Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall die gebuchten Artikel zu einem anderem Zeitpunkt 50 % günstiger bereitzustellen.

Betriebsvoraussetzungen:

Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein.

Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses

nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe (2 m) oder Wasser ist Sache der Veranstalter. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen werden aufblasbare Module, nicht betrieben. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den Bereitgestellten Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.

Allgemeine Bestimmungen

Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht – Hamburg.